Schulanmeldung für Klasse 1

Die Anmeldung der Schulanfänger findet am Montag, den 18.03.2019 von 08:30 bis 11:30 Uhr und am Dienstag, den 19.03.2019 von 10:00 bis 13:00 Uhr in der Willy-Schenk-Grundschule statt.

Mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 werden lt. § 73 Schulgesetz alle Kinder schulpflichtig, die bis 30.09.2019 das 6. Lebensjahr vollendet haben oder zu Beginn des laufenden Schuljahres zurückgestellt wurden. Das bedeutet, dass Kinder, die zwischen dem 01.10.2012 und 30.09.2013 geboren sind, zum Schulbesuch angemeldet werden müssen.

Ebenso können Kinder, die zwischen dem 01.10.2013 und 30.06.2014 geboren sind angemeldet werden. Sie erhalten dann den Status eines schulpflichtigen Kindes, ohne dass ein Antrag auf vorzeitige Einschulung gestellt werden muss.

Folgendes ist zu beachten:

  • bitte Geburtsurkunde und Taufschein oder das Familienstammbuch mitbringen
  • Eltern, die eine Zurückstellung wünschen, können dies bei der Anmeldung beantragen bzw. den Antrag auf Zurückstellung abgeben
  • Eltern, die ihr Kind an einer Privatschule oder anderen Schule einschulen werden, werden gebeten, uns dies verbindlich mitzuteilen.

A. Bernhard (Schulleitung)